Das Land Berlin hat beschlossen, ab dem 01 Januar 2014 eine Übernachtungssteuer (City Tax) in Höhe von 5% auf den Übernachtungspreis (exkl. Umsatzsteuer) einzuführen.
Berufliche Übernachtungen sind von der Übernachtungssteuer ausgenommen, wenn den beruflichen Aufwand glaubhaft gemacht werden kann. Eine Glaubhaftmachung erfolgt wenn die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt wird, eine Bescheinigung vom Arbeitgeber mit Name und Sitz des Arbeitgebers vorgelegt wird oder unmittelbar von Arbeitgeber bezahlt wird. Selbstständige müssen einen vergleichbaren Nachweis vorlegen.
Wird eine berufliche Veranlassung der Übernachtung vom Gast nicht glaubhaft gemacht, ist die Übernachtungsteuer zunächst vom Beherbergungsbetrieb an das Finanzamt abzuführen. Der Gast hat in diesem Fall jedoch die Möglichkeit, innerhalb von vier Monaten die Erstattung der Übernachtungsteuer formlos beim Finanzamt zu beantragen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die betriebliche oder berufliche Veranlassung der Übernachtung und die Rechnung oder Bescheinigung des Beherbergungsbetriebes, aus der die Übernachtungsteuer hervorgeht, beizufügen.
Weitere Informationen und Dokumente zum Download finden Sie hier:
- Das Merkblatt für den Gast (de)
- Das Merkblatt für den Gast (en)
- Arbeitgeberbestätigung berufliche Übernachtung (de)
- Arbeitgeberbestätigung berufliche Übernachtung (en)
- Eigenbestätigung berufliche Übernachtung (de)
- Eigenbestätigung berufliche Übernachtung (en)
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter: http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/downloads/artikel.57924.php